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Fachbeiträge · Familieninterne Nachfolge und MBO

Der Beratungsvertrag des Seniors: Eine unvergleichliche Chance für den Erfolg

Die Begleitung des Übergangs auf den Nachfolger durch den ausscheidenden Alt-Unternehmer ist nicht das Gegenteil von 'loslassen', weil mit diesem Angebot an potenzielle Nachfolger der Übergang abgefedert werden kann, der eine Risiko-Phase für das Unternehmen ist. Und weil damit einem potenziellen Nachfolge-interessierten Kandidaten die Entscheidung, die Übernahme zu wagen, deutlich erleichtert werden kann - sofern die Aufgabenverteilung klar definiert ist.
Dies könnte sogar eine Bedingung des potenziellen Nachfolgers sein, dass es nämlich eine Übergangsphase geben muss, in der sich der Senior vertraglich verpflichtet, dem Nachfolger in beratender Funktion für einen definierten Zeitraum zur Verfügung zu stehen, um die operative Leitungsfähigkeit in diesem Zeitraum entwickeln zu können.
Auch hilft dieser Schritt, Irritationen in der Belegschaft zu vermeiden sowie Beziehungen zu Lieferanten und Kunden geräuschfrei weiterlaufen lassen zu können. Mit dieser zeitreduzierten Beratungsfunktion kann auch eine abrupte Demission aus der Verantwortung vermieden werden, die vielen ausscheidenden Unternehmern nicht guttut.
Wie kann ein solcher Vertrag aussehen? Zunächst muss man bereit sein, nach dem Verkauf zu akzeptieren, dass die Entscheidungsbefugnis ab sofort in fremden Händen liegt. Als Anlage an den Kaufvertrag sollten einige Vereinbarungen getroffen werden: Der Status ist der 'freie Berater', um nicht in Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten. Dazu gehören neben der uneingeschränkten weiteren Ansprechbarkeit für die früheren Mitarbeiter zum einen die schrittweise Übergang der Entscheidungsgewalt in verschiedenen Geschäftsbereichen, die Vorstellung des Nachfolgers bei Schlüsselkunden und -lieferanten, weiter die Einsicht in die Geschäftszahlen des kaufenden Unternehmens, um Synergien besser in Zahlen fassen zu können, die Formulierung von Synergien zur Abbildung neuer Geschäftsfelder, die Erstellung eines Konzeptes zu gegenseitigen Vertretungspflichten der beiden Belegschaften, aber auch Jour Fixes mit dem neuen Eigentümer zur Umsetzung neuer Konzepte.

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