Fachbeiträge · Verwertung des Betriebsvermögens
Rollenspiele: Die Verantwortung von Inhaber, Steuerberater, Jurist und Berater
Die Betriebsaufgabe kann die Entscheidung zur Einzelverwertung von Bestandteilen des Betriebsvermögens nahe legen. Doch der dann folgende Prozess hat eine Vielzahl von Bausteinen, die der ausscheidende Unternehmer oft nicht übersieht. Dringend anzuraten ist die Übertragung eines entsprechenden Mandats an einen Berater, der das Team koordiniert.
Dem Unternehmer unterliegt dabei die Lieferung von Unterlagen und Kennzahlen, sowie die Benennung und Beauftra-gung von Steuerberater und Jurist:
- Dem Steuerberater unterliegt die Ermittlung des Aufgabegewinns, die Ermittlung steuerlicher Privilegien, die bei Aufgabe aus Altersgründen oder Erwerbsunfähigkeit zum Tragen kämen, die umsatzsteuerliche Behandlung der Verkaufserlöse sowie die Erstellung der Schlussbilanz.
- Ein Anwalt kümmert sich um Vertragsauflösungen: Prüfung und Kündigung von Miet-, Leasing- und Lieferantenverträgen, denn ggf. können Sonderkündigungsrechte geltend gemacht werden. Weiterhin um die rechtssichere Gestaltung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen für Mitarbeiter, die rechtliche Gestaltung der Verträge für den Verkauf von Ware, Produktionsmitteln und dem Inventar, sowie die Beratung zur persönlichen Haftung nach der Schließung und Einhaltung von Aufbewahrungsfristen
Was bleibt also für den Unternehmensberater? Er kümmert sich um die Erfassung aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte wie Maschinen, Vorräte, Kundenstamm, Patente. Außerdem um die Erstellung eines Verwertungsplans mit der wertmäßigen Gegenüberstellung von Einzelverkauf, Paketverkauf oder Gesamtübernahme durch einen Wettbewerber, schließlich um Koordination der Termine zwischen dem Unternehmer, dem Vermieter, Lieferanten und den anderen Professionals.