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Fachbeiträge · Verwertung des Betriebsvermögens

Verkauf als Ganzes oder Verwertung der Teile: Was bringt den optimalen Erlös?

Nehmen wir an, die Nachfolge ist gescheitert, die Fortführung ist dem Unternehmer nicht möglich, daher muss der Betrieb aufgegeben werden. Das wird Gründe haben, die hoffentlich nicht in der mangelnden Liquidität des Unternehmens zu finden sind, denn eine Betriebsaufgabe ist meist eine freiwillige Entscheidung des Unternehmers, die Insolvenz aber eine rechtliche Notwendigkeit aufgrund von Zahlungsunfähigkeit.
Bei Betriebsaufgabe sollte zunächst der sog. ‚Fortführungswert‘ ermittelt werden, also der der Markt-Preis, den ein Verkäufer für das Unternehmen als funktionierende Einheit(!) erzielen könnte. Dem gegenüber zu stellen ist der ‚Liquidationswert‘: Hier wird simuliert, was übrigbleibt, wenn alle Vermögensgegenstände einzeln verkauft und alle Schulden beglichen werden.
Um diesen Liquidationswert zu ermitteln, sind 3 Parameter relevant:
1. Einzelveräußerungspreise: Schätzung der Marktpreise für Maschinen, Fuhrpark, Vorräte und Immobilien
2. Stille Reserven: In der Bilanz stehen oft niedrige Buchwerte (z.B. für abgeschriebene Maschinen oder Grundstücke), deren tatsächlicher Verkaufserlös deutlich höher liegen kann
3. Abzug der Liquidationskosten: Dies ist der entscheidende Teil für den Nachweis. Hierbei müssen vom Bruttoerlös abgezogen werden: Sozialplankosten und Abfindungen für Mitarbeiter, Kosten für die Räumung, Demontage und Entsorgung, Laufende Fixkosten während der Abwicklungsphase (Mieten, Versicherungen, Liquidator-Honorare), Steuern auf den Liquidationsgewinn
Die Zusammenführung aller Zahlen in einem Szenario mag erweisen, dass eine Liquidation finanziell attraktiver sein kann als ein Verkauf. Gleichwohl sei aber gesagt, dass die Einzelverwertung Aufwand und Zeit erfordert, denn die Verwertungswege haben alle ihre eigenen, z.T. komplexe Erfordernisse und Kosten.

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