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Fachbeiträge · Familieninterne Nachfolge und MBO

Varianten der Nachfolge durch interne Kandidaten: Eine Übersicht zu Vorteilen, Nachteilen und Hindernissen

Die Wunschvorstellung vieler Familienunternehmer ist die Nachfolge durch den eigenen Nachwuchs. Die demografische Entwicklung und die abnehmende familiäre Verpflichtung der jüngeren Generation dem Lebenswerk des Seniors gegenüber verlangt jedoch nach einer Flexibilisierung dieser Vorstellung.
Die direkte Nachfolge innerhalb der Familie ist aber auch kein ‚Muss‘, denn die zeitversetzte Nachfolge durch Familienmitglied mit Praxiserwerb in einem branchennahen Betrieb kann die erforderliche Business-Reife erzeugen, wertvolle Erfahrungen in das eigene Unternehmen einfließen lassen und die Emanzipation des Juniors gegenüber dem Senior befördern.
Bei der Variante der Nachfolge durch einen oder mehrere leitende Angestellte kommt es oft zu unterschiedlichen Wahrnehmungen: Der geeignete Mitarbeiter ist vorhanden, aber risikoavers oder nicht kreditwürdig, denn der Verkauf des Unternehmens dienst meist der Altersvorsorge des Seniors – und der Erlös will bezahlt sein. Dies kann operativ und kaufmännisch jedoch durch die Konstruktion einer Co-Geschäftsführung aufgefangen werden, bei dem eine externe Führungskraft mit diesem Mitarbeiter eine Partnerschaft eingeht.
Auch die Nachfolge durch eine eigens dafür angeworbene Führungskraft ist kein Selbstläufer, denn dieses Modell erfordert einen gewissen zeitlichen Vorlauf in der Einarbeitung in die Unternehmensführung, ohne Sicherheit, dass der Kandidat nicht abspringt.
In seltenen Fällen ist das Modell einer Mitarbeiter-Genossenschaft denkbar, bei der die Beschäftigten des Unternehmens gleichzeitig dessen Mitglieder und Miteigentümer sind. Die Genossenschaft ermöglicht es, das zur Übernahme notwendige Kapital auf viele Mitglieder zu verteilen, was die finanzielle Last für den Einzelnen senkt und eine Übernahme durch die Belegschaft überhaupt erst realisierbar macht. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Voraussetzung der Anerkennung als Genossenschaft vorliegen muss, denn die Gründung einer Genossenschaft erfordert eine Pflichtprüfung durch einen Genossenschaftsverband.

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